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Okt 11

Berufsbekleidung Handwerk

Eine spezielle Arbeitskleidung ist in vielen Berufen Vorschrift. Die Berufsbekleigung muss nicht modisch sein, sondern sollte in erster Linie dem Zweck entsprechen und den Träger während der Arbeit vor Unfällen, Schmutz oder Verletzungen schützen.

Berufsbekleidung als Schutz

In vielen Berufen ist das Tragen von Berufskleidung Vorschrift. Im Gesundheitswesen dient der weiße Kittel dem Arzt oder der Schwester zum Schutz vor Keimen und daher sollte die Kleidung zumindest auf 60°C waschbar sein um beim Waschgang alle Bakterien und Viren zu beseitigen.

Auch im Handwerk ist Arbeitskleidung angebracht, um den Arbeiter vor Unfällen und Verletzungen zu bewahren. So sollte beispielsweise ein Maurer auf der Baustelle Helm und Sicherheitsschuhe mit fester Kappe tragen, um Kopf und Beine beim eventuellen herabfallen von Gegenständen zu schützen.

Für Industrieschweißer, gibt es unter Anderem Hosen und Jacken mit spezieller Beschichtung, die extrem robust und hitzebeständig ausgerüstet sind und somit beim Umherfliegen von Funken beim Schweißen nicht gleich beschädigt werden. Auch die Schweißerbrille zum Schutz der Augen ist ein wichtiges Arbeitsutensil.

Arbeiter die vorwiegend draußen arbeiten, beispielsweise im Gleis- oder Straßenbau, sollten Kleidung tragen, die Wind und Wetter stand hält und gleichzeitig reflektiert, damit der Arbeiter auch bei schlechten Lichtverhältnissen oder Dunkelheit gut erkannt werden kann.

Wer im Bereich Gebäudereinigung tätig ist, sollte bei der Arbeit Handschuhe tragen, um die Haut, insbesondere die Hände, vor eventuell aggressiven Chemikalien zu schützen. Auch Friseure sollten auf Dauer auf Handschuhe nicht verzichten, da Färbemittel und Dauerwellflüssigkeiten auch die empfindliche Haut der Hände schädigen können.

Berufsbekleidung und Arbeitsrecht

Das Tragen von Berufsbekleidung ist unter anderem auch ein wichtiger Teil des Arbeitsrechts. Im Falle eines Betriebsunfalles, muss der Arbeiter nachweisen können, dass er die vorschriftsmäßige Sicherheitskleidung getragen hat. Kann er dies nicht, so kann es unter Umständen zu Problemen mit der Berufsgenossenschaft oder der Versicherung kommen. So ist der Arbeitgeber verpflichtet, die vorgeschriebene Sicherheitskleidung zur Verfügung zu stellen und der Angestellte muss dafür garantieren, dass er diese auch trägt.

Fazit: Berufskleidung Handwerk ist nicht nur ein Erkennungsmerkmal, sondern auch ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts, wenn es um Verletzungen und um die Verhütung von Arbeitsunfällen geht.

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